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Kanzlei für Erbschaftssteuerrecht

In Fachkreisen gilt die Erbschaftssteuer als „Dummensteuer“, zahlbar von Personen, die es versäumt haben, rechtzeitig die Weichen für steueroptimierte Gestaltungen zu stellen. Sicherlich ist die Erbschaftssteuer in manchen Fällen nicht zu entgehen, man denke nur an kinderlos Vermögende, deren Freibeträge Dritten gegenüber  gegenwärtig lediglich 20.000 € betragen. Dennoch gibt es kaum eine Fallgestaltung, die nicht zu Lebzeiten oder auf den Todesfall durch meist einfache optimierende Gestaltungen zu einer erheblichen Steuerersparnis führt. Dies gilt für Privatpersonen genauso wie für Unternehmer, deren Testamente und Gesellschaftsverträge nicht selten weder aufeinander abgestimmt noch steueroptimiert sind.

Meine Tätigkeit im Erbschaftssteuerrecht umfasst u.a.:

  • Steueroptimierte Gestaltung von Testamenten, Gesellschaftsverträgen, Erb- und Eheverträgen
  • Erbschafts- und Schenkungssteuererklärung 
  • Einspruchsverfahren und Erbschaftssteuerprozesse
  • Personen- und Kapitalgesellschaftsrecht

 

 

Mitglied Deutscher Anwalt Verein
Erbrechtberater in Füssen im Allgäu
VorsorgeAnwalt in Füssen im Allgäu
Mitglied im DVEV für Füssen und Allgäu