Skip to main content

Kanzlei für Vermögensübertragungen

Um ein Vermögen aufzubauen bedarf es oft vieler Jahrzehnte, manchmal mehrerer Generationen. Aus diesem Grunde besteht ein besonderes Bedürfnis, das Vermögen sicher und unter Vermeidung von Streitigkeiten bereits zu Lebzeiten auf die nächste Generation zu übertragen. Im Rahmen von Vermögensübertragungen werden regelmäßig Vermögensgegenstände, sei es

  • das Familienwohnheim,
  • eine Eigentumswohnung,
  • eine vermietete Wohn- oder Gewerbeimmobilie,
  • ein Einzelunternehmen, Personen- und Kapitalgesellschaften   
  • oder Finanzvermögen (Wertpapiere, Bankkonten, etc.),
  • unter Gewähr von Gegenleistungen auf den Erwerber übertragen. 
  • Als Gegenleistungen kommen diesbezüglich in Betracht
  • Nutzungsrechte (Nießbrauch, Wohnungsrecht, Mitnutzungsrechte)
  • Sicherungs-und Rückforderungsrechte
  • Pflichtteilsverzichte
  • Zahlungsverpflichtungen (Abstands- oder Gleichstellungsgelder, wiederkehrende Bezüge, Beerdigung/Grabpflege)
  • Wart und Pflege
  • Übernahme von Schulden/Belastungen
  • Ausgleichungs- und Anrechnungsanordnungen
  • Freistellung von sozialrechtlichen Ansprüchen
Mitglied Deutscher Anwalt Verein
Erbrechtberater in Füssen im Allgäu
VorsorgeAnwalt in Füssen im Allgäu
Mitglied im DVEV für Füssen und Allgäu