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Kanzlei für Bau- und Architektenrecht

Als gelernter Maurer und Sprössling einer Bauunternehmerfamilie liegt der Weg zum Bau- und Architektenrecht natürlich nicht fern. Demzufolge habe ich mich schon früh mit den Facetten des Bau- und Immobilienrechts beschäftigt und zudem kaum Probleme, bautechnische Zusammenhänge zu verstehen, bzw. rechtliche oder tatsächliche Zusammenhänge den Mandanten verständlich zu vermitteln. Obschon zum einen das Bau- und Architektenrecht ständiger Begleiter von Handwerksunternehmern und Planern sein sollte, zum anderen der Erwerb oder Bau einer Wohn- oder Gewerbeimmobilie für den Durchschnittsbürger das dem Umfange nach bedeutendste Rechtsgeschäft darstellt, erstaunt es immer wieder von neuem, wie rechtsunwissend die am Bau Beteiligten sind. Daher kommt es nicht selten zu Konflikten, die am besten frühzeitig und außerprozessual gelöst werden, vielfach jedoch Sachverständigengutachten und Prozessverfahren nach sich ziehen.  Regelungsgegenstände des Bau- und Architektenrechts sind insbesondere, 

  • Werkvertrag
  • Werkvergütung
  • Werkmängel
  • Sicherungsrechte 
  • Architektenhonorar
  • Planungsmängel
  • Beweisverfahren und Prozessführung.
Mitglied Deutscher Anwalt Verein
Erbrechtberater in Füssen im Allgäu
VorsorgeAnwalt in Füssen im Allgäu
Mitglied im DVEV für Füssen und Allgäu