Rechtsgebiete
In meiner Kanzlei in Füssen im Allgäu biete ich spezialisierte und lösungsorientierte Beratung in den Bereichen Erbrecht, Erbschaftssteuerrecht, Vorsorgerecht und Vermögensübertragungen. Mein Ziel ist es, Ihre Interessen kompetent und individuell zu vertreten – sei es bei der Gestaltung von Testamenten, der Steueroptimierung oder der frühzeitigen Vermögenssicherung. Vertrauen Sie auf meine Erfahrung und Expertise, um rechtliche Klarheit zu schaffen und zukunftssichere Lösungen für Sie und Ihre Familie zu finden.
Rechtsgebiete – Ihr Anliegen im richtigen Bereich
Sollten Sie sich unsicher sein, in welches Rechtsgebiet Ihr Anliegen fällt, zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren. Ob es um die Gestaltung von Testamenten oder Erbverträgen, die Führung von Erbschaftsprozessen oder die Ermittlung der gesetzlichen und gewillkürten Erbfolge geht – ich unterstütze Sie bei der Klärung Ihrer Fragen. Auch bei der Erbschaftsausschlagung oder -annahme, der Betreuung von Erbengemeinschaften und der Gestaltung einer Nachlassauseinandersetzung stehe ich Ihnen zur Seite.
Meine Beratung umfasst zudem Themen wie Nachlasshaftung, Vermächtnisse, Vor- und Nacherbschaften sowie die Testamentsvollstreckung. Falls Pflichtteilsansprüche geltend gemacht oder abgewehrt werden müssen oder ein Erbscheinsverfahren erforderlich ist, können Sie sich auf meine Unterstützung verlassen. Gleiches gilt für die Erstellung von Erb- und Pflichtteilsverzichten.
Im Erbschaftssteuerrecht begleite ich Sie bei der steueroptimierten Gestaltung von Testamenten, Gesellschaftsverträgen sowie Erb- und Eheverträgen. Dazu gehört auch die Erstellung von Erbschafts- und Schenkungssteuererklärungen sowie die Vertretung in Einspruchsverfahren und Erbschaftssteuerprozessen. Die Prüfung von Personen- und Kapitalgesellschaftsverträgen gehört ebenfalls zu meinem Leistungsspektrum.
Im Bereich Vorsorgerecht helfe ich Ihnen bei der Erstellung von Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und Betreuungsverfügungen. Themen wie Bankenvollmachten und Bestattungsverfügungen gehören ebenfalls zu meiner Beratung. Wenn Sie Vermögensübertragungen planen, begleite ich Sie bei der Übertragung von Immobilien wie Wohnhäusern, Eigentumswohnungen oder Gewerbeimmobilien, von Einzelunternehmen wie Handwerksbetrieben, von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben oder von Personen- und Kapitalgesellschaften wie einer GbR, KG oder GmbH. Auch die Übertragung von Finanzvermögen wie Wertpapieren oder Bankkonten erfordert eine durchdachte Planung.
Kontaktieren Sie mich gerne, um Ihr Anliegen zu besprechen und gemeinsam den richtigen Weg zu finden.



