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Kanzlei für Erbschaftssteuerrecht

In Fachkreisen gilt die Erbschaftssteuer als „Dummensteuer“, zahlbar von Personen, die es versäumt haben, rechtzeitig die Weichen für steueroptimierte Gestaltungen zu stellen. Sicherlich ist die Erbschaftssteuer in manchen Fällen nicht zu entgehen, man denke nur an kinderlos Vermögende, deren Freibeträge Dritten gegenüber gegenwärtig lediglich 20.000 € betragen. Dennoch gibt es kaum eine Fallgestaltung, die sich nicht zu Lebzeiten oder auf den Todesfall durch entsprechende Gestaltungen zu einer erheblichen Steuerersparnis führen lässt. Dies gilt für Privatpersonen genauso wie für Unternehmer, deren Testamente und Gesellschaftsverträge nicht selten weder aufeinander abgestimmt noch steueroptimiert sind.

Meine Tätigkeit im Erbschaftssteuerrecht umfasst u.a.:

  • Steueroptimierte Gestaltung von Testamenten, Gesellschaftsverträgen, Erb- und Eheverträgen
  • Erbschafts- und Schenkungssteuererklärung
  • Einspruchsverfahren und Erbschaftssteuerprozesse
  • Prüfung von Personen- und Kapitalgesellschaftsverträge

Erbschaftssteuerrecht in Füssen – für Privatpersonen und Unternehmen

Die Erbschaftssteuer ist ein Thema, das bei vielen Menschen Unsicherheit hervorruft. Sie wird oft als vermeidbare Steuer bezeichnet, die vor allem diejenigen trifft, die es versäumt haben, rechtzeitig vorausschauende Regelungen zu treffen. Tatsächlich lässt sich die Erbschaftssteuer in vielen Fällen durch gezielte und rechtzeitige Planung erheblich reduzieren oder sogar vermeiden. In meiner Kanzlei in Füssen biete ich umfassende Beratung und individuelle Lösungen im Erbschaftssteuerrecht – sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmer, die ihre Vermögenswerte optimal sichern möchten.

Besonders für kinderlose Vermögensinhaber ist die Situation häufig herausfordernd, da Freibeträge gegenüber Dritten, wie entfernteren Verwandten oder Freunden, mit derzeit 20.000 Euro sehr gering ausfallen. Ohne rechtzeitige Planung und steueroptimierte Regelungen können erhebliche finanzielle Belastungen entstehen, die das vererbte oder verschenkte Vermögen empfindlich schmälern. Genau hier setze ich mit meiner Expertise im Erbschaftssteuerrecht an. Mein Ziel ist es, durch sorgfältige und maßgeschneiderte Gestaltungen die Steuerlast so weit wie möglich zu minimieren.

In meiner Kanzlei in Füssen lege ich besonderen Wert auf die steueroptimierte Gestaltung von Testamenten, Erbverträgen und Gesellschaftsverträgen. Häufig stimmen diese Dokumente bei Unternehmern nicht ausreichend aufeinander ab, was zu unnötigen steuerlichen Nachteilen führt. Durch eine enge Abstimmung aller rechtlichen und steuerlichen Aspekte stelle ich sicher, dass Sie und Ihre Erben von einer langfristigen und nachhaltigen Lösung profitieren. Auch Eheverträge und Schenkungen lassen sich steuerlich so gestalten, dass Freibeträge optimal ausgenutzt und Vermögenswerte geschützt werden.

Ein weiterer wichtiger Bereich meiner Tätigkeit umfasst die Erstellung von Erbschafts- und Schenkungssteuererklärungen. Eine fachlich korrekte und zeitnahe Abgabe der Steuererklärung ist entscheidend, um mögliche Fehler zu vermeiden, die zu finanziellen Nachteilen führen könnten. Sollte es dennoch zu Unstimmigkeiten mit dem Finanzamt kommen, stehe ich Ihnen kompetent zur Seite und vertrete Ihre Interessen im Rahmen von Einspruchsverfahren oder vor Gericht in Erbschaftssteuerprozessen.

Meine Kanzlei in Füssen bietet außerdem die Prüfung von Personen- und Kapitalgesellschaftsverträgen an, um sicherzustellen, dass diese steueroptimiert gestaltet sind. Gerade bei Unternehmensnachfolgen ist eine vorausschauende Planung entscheidend, um hohe Steuerbelastungen zu vermeiden und das Unternehmen langfristig zu sichern.

Durch meine spezialisierte Beratung im Erbschaftssteuerrecht biete ich Ihnen die Möglichkeit, frühzeitig die richtigen Weichen zu stellen und steuerliche Vorteile voll auszuschöpfen. Ob als Privatperson oder Unternehmer – in meiner Kanzlei in Füssen erhalten Sie individuelle Lösungen, die genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind. Lassen Sie uns gemeinsam sicherstellen, dass Ihr Vermögen optimal übertragen und geschützt wird. Vertrauen Sie auf meine Erfahrung und Kompetenz, um das Beste für Sie und Ihre Erben zu erreichen. Ihre rechtliche und steuerliche Sicherheit steht dabei stets im Mittelpunkt meiner Tätigkeit.